FAQ: E-Label für Weine
Die wichtigsten Fragen und Antworten!
Laut Gesetz bist du verpflichtet, die Informationen in allen Amtssprachen der Märkt in denen du deinen Wein verkaufst, darzustellen.
Winesign übersetzt alle Informationen automatisch in alle 24 EU-Sprachen.
JA. Du kannst jederzeit die hinterlegten Informationen auf der Landingpage verändern.
JA. Diese zusätzlichen kostenloasen Accounts haben eingeschränkte Rechte und können im Interface jene Funktionen nutzen die sie für ihre Arbeit brauchen:
Download sämtlicher Produktinformationen, QR-Codes etc...
JA. Du kannst diese als ZIP/CSV Datei downloaden oder per Mail aus dem Interface direkt versenden.
JA. Das ist für Weine unter 10% Alkoholgehalt verpflichtend.
JA. Diese Funktion ist bereits nach Richtlinie 97/129/EG umgesetzt.
Kann ich auch diese auf der Landingpage anzeigen?
Ja. Du kannst eigene hochladen oder von uns bereits vorbereitete Produktmerkmale verwenden.
Es ist aktuell rechtlich nicht sicher ob, und wenn ja welche Produktmerkmale auf den E-Labels angezeigt werden dürfen.
JA. Du brauchst nur Alkoholgehalt, Restzucker und Säure angeben.
Den Rest macht WineSign.io automatisch.
JA.
Der Gesetzgeber bietet die Möglichkeit mit Hilfe von "Kann *** enthalten", dass mehrere Inhaltsstoffe angegeben werden dürfen, die nicht in jedem Wein vorkommen.
WineSign.io unterstützt diese Möglichkeit.
Deine Weindatenbank ist unlimitiert - d.h. soviel du willst.
JA. Wir erheben keine Userdaten, setzen keine Cookies UND ermöglichen es dir auch dein Impressum zu hinterlegen.
Ab 8. Dezember 2023 müssen alle in der EU produzierten Weine den E-Label Vorschriften entsprechen.
Dies gilt ab dem Weinjahrgang 2024.
Für 2023er Weine gelten sie als produziert, wenn sie EU-Marktstandards wie Alkoholgehalt und Säure erreichen.
Für Schaumweine gilt wenn sie den erforderlichen Druck erfüllen.
Experten meinen, dass dies für Schaumweine des Jahrgangs 2023 zutrifft.
Das E-Label muss online verfügbar bleiben, solange das Produkt auf dem Markt angeboten wird.